Oberstes Organ der Bürgerwehr ist die Mitgliederversammlung. (Aufgaben gemäß Vereinsordnung)
III. Verwaltungsrat (VR) gem. § 15 Satzung
Der VR erledigt die laufenden Angelegenheiten der Bürgerwehr. Insbesonders obliegen ihm die Verwaltung des Vermögens und der Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.